Biosphärenreservat: Gut zu wissen!
Nein, es gibt keinen Unterschied.
Die UNESCO verwendet nur den Begriff „Biosphärenreservat“ und bezeichnet die von ihr anerkannten Biosphärenreservate auch so.
Nach § 25 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gibt es jedoch nach nationalem Recht auch die Möglichkeit, andere Bezeichnungen wie „Biosphärengebiet“ oder „Biosphärenregion“ zu verwenden.
Diese abweichende Bezeichnung ändert jedoch nichts an der offiziellen Benennung durch die UNESCO.
Ein Biosphärenreservat ist ein Großschutzgebiet und unterliegt auf ganzer Fläche (Kern-, Pflege- und Entwicklungszone) dem Naturschutzrecht nach BNatSchG.
Bei Anerkennung nach UNESCO müssen darüber hinaus noch die Kriterien der UNESCO mit Sitz in Paris eingehalten werden.
Zur Umsetzung der verschiedenen Kriterien und Funktionen sind Biosphärenreservate räumlich in drei Zonen gegliedert:
- Kernzone ≥ 3 % der Gesamtfläche
- Pflegezone ≥ 10 % der Gesamtfläche
=> Kern- und Pflegezone in Summe ≥ 20% der Gesamtfläche
3. Entwicklungszone ≥ 50 % der Gesamtfläche
Die Gesamtfläche eines BSR beträgt mindestens 30.000 ha und maximal 150.000 ha
Im Landkreis Ravensburg werden schon heute 18,6% der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch bewirtschaftet. (Stand 2022; Quelle: Bio-Musterregion Ravensburg)
Das Bundesumweltamt gibt mit Stand 2022 an, dass in Baden-Württemberg 12,3% und in Deutschland 9,7% der Landwirtschaftsfläche ökologisch bewirtschaftet wird. Bestes Bundesland ist das Saarland mit 18,0% der Fläche. (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/oekologischer-landbau#okolandbau-in-deutschland)
Das Holz aus den Wäldern des Regierungsbezirks Tübingen verbleibt zu 69% im Regierungsbezirk, zu 83% in Baden-Württemberg und zu 98% in Deutschland.
Das geerntete Holz wird zu 87% als Stammholz und zu 13% als Industrieholz ausgehalten.
(Quelle: MLR Baden-Württemberg)