Damit unterliegt die gesamte Fläche des BSG mit allen Zonen rechtlich den Vorgaben der UNESCO, dem EU-Flächenmanagement und dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Diskussionen in Brüssel zum Pflanzenschutzmittelausbringungsverbot und dem Naturwiederherstellungsgesetz zeigen, wie fremdbestimmt wir in einem Großschutzgebiet wären.

Zusätzlich werden durch die Priorisierung des Naturschutzes im BSG die Entwicklung und die Reaktionsfähigkeit auf kommende Herausforderungen in unserer Region einseitig vom Naturschutz eingeschränkt.

Aus eigener Erfahrung mit FFH(Flora-Fauna-Habitat)-Schutzgebieten und Berichten aus anderen BSGs wissen wir, dass es negative Auswirkungen gibt:

  • Kommunen müssen zusätzliche Gutachten bringen und Auflagen erfüllen z.B. beim Radwegebau, bei Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten
  • Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft haben zusätzliche Auflagen und Einschränkungen
  • Grundstücke in Schutzgebieten sinken im Verkaufswert
  • Für die Erholung in freier Natur wird es zusätzliche Einschränkungen geben

Es braucht keine weiteren Schutzgebiete in unserer Region – den Naturschutz kann man auch mit vorhandenen Regelungen erfolgreich fördern!