Anlässlich der zweiten Sitzung des Arbeitskreises „Regionalvermarktung und Ernährung“ im Initiierungsprozess zum Biosphärenreservat (BSR) am 06.07.23 in Bad Waldsee wurden neue Zahlen zum aktuellen Zonierungsentwurf vorgelegt.

Die Fläche eines BSR muss mindestens 3% Kernzone enthalten – Kern- und Pflegezone müssen zusammen mindestens 20% der Fläche ergeben (3/20-Regel).

Nach den vorgelegten Entwürfen werden derzeit im gesamten Suchraum nur 2% Kernzone (inklusive privater Flächen) und 10,5% Pflegezone ausgewiesen.

Selbst die Schwerpunktgemeinden Bad Wurzach (3/12), Ostrach (4/15) und Kißlegg (3/11) erfüllen die 3/20-Regel nicht. 

Für die ALLIANZ der Landeigentümer & -bewirtschafter ist es nicht nachvollziehbar, wie man bei dieser Faktenlage einen solchen aufwendigen Prozess mit Personaleinstellungen, externen Kommunikationsberatern, Arbeits-, Dialog- und Steuerungskreisen betreiben kann.