Biosphärengebiet Allgäu-Oberschwaben
Im Laufe des langen, breit aufgestellten Initiierungsprozesses mit vielen Arbeitskreisen, Dialogkreisen und Ideensammlungen haben wir feststellen müssen:
„Ein Biosphärengebiet bringt keinen Mehrwert für die Region, den wir nicht auch ohne dieses Großschutzgebiet erzielen können!“Welche Gemeinden haben schon für einen Ausstieg aus dem Prozess gestimmt und werden somit nicht Teil der Biosphäre sein:
- Bad Wurzach
- Wolfegg
In diesen Gemeinden wurde schon ein Antrag auf Ausstieg aus dem Prozess gestellt:
- Bad Waldsee
- Königseggwald
- Horgenzell
- Ostrach
Warum muss jetzt abgestimmt werden?
1. Informationslage ist vollständig und Entscheidungskompetenz liegt beim Gemeinderat
- Alle wesentlichen Informationen sind den entscheidungsbefugten Gremien bekannt. Die Gemeinderäte wurden in einer über dreistündigen Sitzung umfassend über die Details des Projekts informiert, darunter die geplanten Zonen (Kernzone, Pflegezone, Entwicklungszone), die damit verbundenen Einschränkungen und die potenziellen Vorteile.
- Seit 4 Jahren werden in einem aufwändigen und teuren Prüfprozess alle interessierten Bevölkerungsgruppen in Regionalkonferenzen, Arbeits- und Dialogkreisen eingebunden. Die Ergebnisse liegen seit vielen Monaten in gedruckter und digitaler Form für jedermann verfügbar vor.
- Mit der aufwändigen Informationskampagne “Vernunft statt Bürokratie” und über zweihundert Bannern im Suchraum hat die Allianz die gesamte Bevölkerung auf das Thema Biosphärengebiet “Allgäu-Oberschwaben” aufmerksam gemacht. Jeder interessierte Bürger hat seitdem die Möglichkeit, sich vollumfänglich auf den Websiten des Prozessteams, der Befürworter und der Allianz zu informieren und offene Fragen zu klären.
- Die Entscheidung über den Austritt fällt in die Zuständigkeit des Gemeinderats, nicht in die eines Bürgerentscheids.
Eine weitere Verzögerung für zusätzliche Bürgerinformationstermine ist daher nicht notwendig und würde nur dazu führen, dass zusätzliche Steuergelder verschwendet werden und das Schicksal unserer Region zum politischen Spielball im kurz bevorstehenden Wahlkampf würde.
2. Die wesentlichen Unsicherheiten bleiben auch nach einer Abstimmung bestehenSelbst eine positive Abstimmung im März würde die zentralen Unsicherheiten nicht beseitigen:
- Ein Biosphärengebiet ist und bleibt ein Großschutzgebiet nach §25 Bundesnaturschutzgesetz.
- Die Einschätzung der Vollversammlung der IHK Bodensee-Oberschwaben bleibt bestehen: Es entsteht kein Mehrwert für die Region und die Risiken überwiegen die Chancen bei weitem.
- Die entscheidenden Fragen bezüglich der genauen Kosten für die Gemeinden und der endgültigen Rahmen-, Pflege- und Entwicklungspläne - die das Ausmaß der Einschränkungen für Landnutzung und Entwicklung festlegen - bleiben weiterhin unbeantwortet. Diese Details werden erst in einem späteren, mehrjährigen Prozess geklärt.
- Da zusätzlich eine Zertifizierung durch die UNESCO angestrebt wird, kommt es zu einer weiteren Verzögerung von mindestens zwei Jahren nach der Abstimmung, ohne dass in dieser Zeit Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen werden. Hier muss unter anderem erst noch geprüft werden, ob die vielen Zugeständnisse, die in den letzten Monaten von Seiten des Prozessteams gemacht wurden, überhaupt mit den UNESCO-Kriterien vereinbar sind.
- Erfahrungen aus dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb zeigen, dass selbst 10 Jahre später Zugeständnisse der UNESCO bei der Gründung eines Biosphärengebietes wieder in Frage gestellt werden.
Dringende Notwendigkeit für Planungssicherheit
- Wirtschaft und Landwirtschaft benötigen Gewissheit
Die Unsicherheit, die durch den langwierigen Prozess entsteht, behindert die Entwicklung in der Region. Die Industrie, insbesondere Betriebe, die neue Investitionen planen, benötigt Planungssicherheit, um Entscheidungen über Standortverlagerungen oder -erweiterungen treffen zu können. Für die Landeigentümer ist die aktuelle Situation eine Belastung, da Bewirtschafter und Betriebe keine Gewissheit über die zukünftigen Auflagen und
Bewirtschaftungsregeln haben. Aber auch Kommunen sind in den Planungen von Bau- und Gewerbegebieten sowie Infrastrukturmaßnahmen beeinträchtigt. Ein sofortiger Austritt schafft hier klare Verhältnisse und beendet die jahrelange Hängepartie.
- Entlastung von Verwaltung und Fokus auf das Wesentliche
Der Biosphärengebiets-Prozess bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen bei den zuständigen Behörden, wie dem Regierungspräsidium (RP) und dem Landratsamt (LRA). Ein sofortiger Ausstieg der Gemeinde würde dazu beitragen, diese Ressourcen freizugeben. Statt sich mit einem Projekt zu befassen, dessen Nutzen für die Gemeinde fragwürdig ist und dessen Umsetzung noch viele Jahre dauern würde, könnten diese Kapazitäten für Projekte eingesetzt werden, die für die Bürger und die Region von unmittelbarer Relevanz und Nutzen sind.
Schlussfolgerung
Ein sofortiger Ausstieg aus dem Biosphärengebiets-Prozess ist der logische und verantwortungsvolle Schritt. Er beendet eine Phase der Ungewissheit, schafft die dringend benötigte Planungs- und Rechtssicherheit für alle Akteure und ermöglicht es der Gemeinde, sich auf die wirklich notwendigen und zukunftsweisenden Projekte zu konzentrieren. Ein weiteres Abwarten bis zum März würde die genannten Probleme nur verlängern, ohne neue Erkenntnisse oder Lösungen zu bringen.

Was wollen wir?
- Unsere Region Allgäu/Oberschwaben voranbringen.
- Die heimischen Naturräume weiterhin wirksam und effizient bewahren.
- Unsere Wiesen, Wälder, Felder und Seen auch in Zukunft nachhaltig bewirtschaften.
- Heimische Lebensmittel, Rohstoffe und Energie produzieren und Einkommen für viele Familien sichern.
- Gestaltungsspielräume erhalten und neue schaffen, um auf neue und zukünftige Herausforderungen gut reagieren zu können.
- Die Verantwortung für die Region in der Region behalten, nahe bei den Menschen und mit schlanken Strukturen.

Was kritisieren wir am aktuellen Prozess zum Biosphärengebiet (BSG)?
- Die Ziele sind noch nicht definiert, aber die Lösung BSG ist schon festgelegt.
- Es geht nicht um die beste Lösung für unsere Region.
- Der Prozess ist auf die Möglichkeit eines Biosphärengebiets beschränkt.
- Im Prozess steht der politische Wille der Landespolitik vor den Anliegen der Betroffenen.
- Wichtige Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Fläche werden erst nach der Einrichtung eines BSG getroffen.
- Mit der Ausrichtung des Prozesses setzt Stuttgart auf unseren Flächen nicht auf Zusammenarbeit und Freiwilligkeit, sondern auf Ordnungsrecht.

Warum halten wir ein Biosphärengebiet für diese Region NICHT für die beste Lösung?
- „Ein Biosphärengebiet (BSG) ist ein Großschutzgebiet nach §25 Bundesnaturschutzgesetz“
- „Ein BSG ist für die Regionalentwicklung unserer prosperierenden Region untauglich“
- „Ein BSG in Allgäu-Oberschwaben ist Verschwendung von Steuergeldern“
- „Gestaltungshoheit und Verantwortung für die Region müssen in der Region bleiben“
- „Der laufende Prozess ist falsch aufgesetzt und nicht ergebnisoffen“
















